BKA: Heimliche Überwachung teilweise verfassungswidrig

Das Bundeskriminalamt verstößt im Kampf gegen Gewalt und Terrorismus gegen das Grundgesetz. Deshalb verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzesreform.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13