Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

Im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität hat das Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass Teile des Gesetzes nachgebessert werden müssen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

Dein Kommentar:

[mwai_chat]