Bremer Bürgerschaftswahl wird nicht wiederholt

Weil die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen war, forderte sie Neuwahlen. Der Staatsgerichtshof hat nun aber entschieden: Dass die Partei nicht antreten durfte, war rechtens. Das Urteil ist nicht anfechtbar.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13