Plagiatsfall: Ulrike Guérot scheitert beim Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht hat die Beschwerde verworfen, mit der die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitgerichts Köln erreichen wollte. Ihre Kündigung durch die Universität Bonn hat damit Bestand.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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