Konfessionslose Bewerberin abgelehnt – Bundesverfassungsgericht gibt Diakonie recht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung weitgehend selbst bestimmen dürfen, ob Bewerber einer Kirche angehören müssen. Ihr religiöses Selbstbestimmungsrecht wiege schwerer als das allgemeine Diskriminierungsverbot.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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