Joggerin konfrontiert Voyeur und startet Petition

Eine Frau will einen Mann anzeigen, der ihren Po gefilmt hat – und muss feststellen, dass sein Handeln nicht strafbar ist. Ihr Kampf für eine Gesetzesänderung facht eine Debatte an: Was ist in Deutschland erlaubt?

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13