Eilantrag scheitert: Meta darf KI mit Daten trainieren

Das Oberlandesgericht Schleswig hat den Antrag einer Verbraucherschutzstiftung abgewiesen. Meta darf somit weiterhin Nutzerdaten von Facebook und Instagram für KI-Trainingszwecke ohne Einverständnis der Profilinhaber verwenden.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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