EuGH schärft Kriterien für sichere Herkunftsländer

Damit entsprechende Listen auch rechtens sind, müssen Bedingungen erfüllt sein, so der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatten zwei Migranten aus Bangladesch, deren Asylgesuch in Italien abgelehnt worden war.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13