„Querdenken“-Gründer: Das Urteil gegen Ballweg kommt einem Freispruch recht nahe

Der „Querdenken“-Gründer war der prominenteste Kopf der Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen. Dann wurde er angeklagt. Vom Hauptvorwurf des Betrugs spricht ihn das Gericht nun frei.  Doch in einem Punkt ist er schuldig.

Zitat-Quelle: SZ.de