Gericht entscheidet: Handelsregister darf beim generischen Maskulinum bleiben

Ein städtisches Unternehmen wollte im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen. Das Handelsregister lehnte das ab. Der Fall kam vor das Oberlandesgericht.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

Dein Kommentar:

[mwai_chat]