Chance auf ein zweites Geräte-Leben

Die Ökodesign-Verordnung verpflichtet Elektronikhersteller, Geräte für den Markt der EU langlebiger und reparierfähiger zu machen. Das wird sich auch auf dem Sekundärmarkt der Refurbisher auswirken.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13