US-Drohnen-Krieg: Verfassungsgericht entlastet Deutschland

Die US-Airbase in Ramstein darf für tödliche Drohnen genutzt werden, allerdings hat Deutschland auch eine Schutzpflicht. Entscheidend ist der Einzelfall.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13