Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Personenschützer hetzt gegen Charlotte Knobloch – und darf im Polizeidienst bleiben

Der Beamte verunglimpfte in Chats mit unflätigen antisemitischen Äußerungen die Menschen, die er beschützen sollte. Das Polizeipräsidium wollte den 45-Jährigen loswerden, scheitert aber vor Gericht.

Zitat-Quelle: SZ.de