Urteil: Dürfen Blumenkästen außen am Balkon angebracht werden?

Jahrzehntelang ist es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubt, die Bepflanzung außen anzubringen. Auf einer Eigentümerversammlung wird es aber verboten. Einer Bewohnerin passt das nicht – und sie zieht vor Gericht.

Zitat-Quelle: SZ.de