Verstoß gegen Datenschutz: Arbeitnehmer dürfen Schadensersatz verlangen

Verstoß gegen Datenschutz: Arbeitnehmer dürfen Schadensersatz verlangen

Ein Unternehmen in Baden-Württemberg muss einem Beschäftigten Schadensersatz zahlen, weil es personenbezogene Daten unbefugt weitergegeben hat. Der Fall gelangte vor das höchste deutsche Arbeitsgericht.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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