Nach FU-Besetzung: Irische Aktivistin darf in Deutschland bleiben

Nach FU-Besetzung: Irische Aktivistin darf in Deutschland bleiben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer EU-Bürgerin recht gegeben. Wegen angeblicher Beteiligung an gewaltsamen propalästinensischen Protesten dürfen ihr keine Freizügigkeitsrechte abgesprochen werden.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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