Urteil im Prozess um Mpox-Erkrankung: Drei Wochen Zwangs-Quarantäne waren zu lang

Ein an Mpox erkrankter Münchner durfte auf Anordnung des Gesundheitsreferats 21 Tage seine Wohnung nicht verlassen. „Völlig überzogen“ sei das gewesen, findet er.  Das Gericht gibt seiner Klage in Teilen recht.

Zitat-Quelle: SZ.de