Sondervermögen: Warum der alte Bundestag noch die Schuldenbremse lockern darf

Der neue Bundestag ist schon gewählt. Muss der Bundestag nun Rücksicht nehmen und die Entscheidung den neugewählten Parlamentariern überlassen? Die Antwort ist ziemlich klar.

Zitat-Quelle: SZ.de