Bundesverfassungsgericht: Auslieferung nach Ungarn rechtswidrig

Die non-binäre Person soll in Budapest an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihre Auslieferung eigentlich untersagt, die deutschen Behörden waren aber voreilig.

Zitat-Quelle: SZ.de