Kommentar: Ein guter Tag für die Steuerzahler

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fußballvereine grundsätzlich an den Polizeikosten bei sogenannten „Hochrisikospielen“ beteiligt werden können. Richtig so, meint Volker Witting.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13