Vergewaltigung: Keine einheitliche Definition in der EU

Die EU hat sich auf Regeln zum Schutz von Frauen geeinigt. Beim Thema Vergewaltigung gibt es weiterhin unterschiedliche Definitionen. Nach dem Pelicot-Prozess könnte sich dies ändern. So ist die aktuelle Gesetzeslage.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13