EU: Weiter kein einheitlicher Vergewaltigungsbegriff

Die EU hat sich im Grundsatz auf neue Regeln zum Schutz von Frauen geeinigt, konnte sich aber nicht auf ein einheitliches Verständnis von Vergewaltigungen einigen. Das liegt auch an Deutschland.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13