Entscheidung des EuGH: Afghanin zu sein, kann als Asylgrund reichen

Die Lage der Frauen in Afghanistan kommt Verfolgung gleich, sagt der Europäische Gerichtshof. Damit könne es reichen, die Herkunft und das Geschlecht bei der Prüfung eines Asylantrags zu berücksichtigen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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