Jens Lehmann abermals verurteilt

Jens Lehmann kommt gut davon: In einem Berufungsverfahren verurteilt das Münchner Landgericht II den ehemaligen Nationaltorwart wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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