BGH-Urteil: Festivals müssen Restguthaben gebührenfrei zurückzahlen

Festivalveranstalter müssen Gästen nicht genutztes Guthaben von sogenannten “Cashless”-Armbändern kostenfrei zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Alena Lagmöller.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13