Verfahren gegen Boateng – Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Eine längere Dauer des Verfahrens sei den Beteiligten „kaum mehr zumutbar“, erklärte die Münchner Staatsanwaltschaft. Der Fußballstar war im Juli der Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin schuldig gesprochen worden.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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