Warum das Ehegattensplitting bleibt – und bleiben muss

Ehepaare sollen künftig nicht mehr die Steuerklassen III und V wählen können. Das Ehegattensplitting ist davon nicht berührt, weil es verfassungsrechtlich geschützt ist. Unser Gastautor erklärt, warum das gut so ist – und warum Kritiker des Splittings von einer falschen Prämisse ausgehen.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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