AfD wehrt sich gegen OVG-Urteile zur Beobachtung durch Geheimdienste

Mitte Mai entschieden die obersten Verwaltungsrichter in NRW: Die AfD darf zu Recht als Verdachtsfall beobachtet werden. Eine Revision schloss das Urteil damals aus. Dagegen hat die AfD nun Beschwerde eingelegt. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13