Kolumne „Mein Urteil“: Arbeitszeitbetrug durch freigestellten Betriebsrat

Kolumne „Mein Urteil“: Arbeitszeitbetrug durch freigestellten Betriebsrat

Während der Arbeitszeit private Erledigungen machen und diese als Arbeitszeit erfassen? Das darf auch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht – und es kann gravierende Folgen haben.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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