Verwaltungsgericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Verwaltungsgericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das bestätigte das Münchner Verwaltungsgericht. Eine Klage der AfD gegen die Beobachtung wurde zurückwiesen.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13