„Knockout 51“-Prozess: Haftstrafen für alle Angeklagten

„Knockout 51“-Prozess: Haftstrafen für alle Angeklagten

„Knockout 51“ verbreitet nach Auffassung der Richter offensiv eine „rechtsextremistische Ideologie“. Anders als der Generalbundesanwalt stufen sie die Kampfsportgruppe aber nicht als terroristische Vereinigung ein. Daran gibt es Kritik.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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