BGH rügt „Telematik“-Tarife von Generali

BGH rügt „Telematik“-Tarife von Generali

Niedrigere Prämien gegen Preisgabe persönlicher Daten: Die Richter am Bundesgerichtshof erklären einzelne Klauseln einer Generali-Tochter für unwirksam. Das unter Versicherern verbreitete Geschäftsmodell bleibt aber weiter bestehen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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