Behörde macht Vorschlag zu Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz

Behörde macht Vorschlag zu Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz

Bei schlechtem Handynetz sollen Kunden künftig weniger an ihren Anbieter zahlen müssen. Ein Messtool soll nachweisen, wie gut die Qualität ist – und ob sie dem Vertrag entspricht. Auch eine Kündigung kann dann möglich werden.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13