Mobilisierungsgesetz: Männer, die in der Ukraine festsitzen

Mehr als zwei Kriegsjahre lang konnten wehrpflichtige Ukrainer problemlos ihr Heimatland verlassen – sofern sie im Ausland wohnten. Damit ist nun Schluss. Die DW hat mit Betroffenen gesprochen.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13