Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage Gerhard Schröders abgewiesen. Der frühere Kanzler war persönlich zur mündlichen Verhandlung erschienen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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