Festlegung des Rundfunkbeitrags: Die Länder sind in der Pflicht

Festlegung des Rundfunkbeitrags: Die Länder sind in der Pflicht

Rainer Robra meint, das Verfahren, mit dem die Höhe des Rundfunkbeitrags bestimmt wird, sei „dysfunktional“. Das ist es nicht. Mit Ausweichmanövern riskieren die Länder den Verfassungsbruch. EIn Gastbeitrag.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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