Verwaltungsgericht entscheidet: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden

Verwaltungsgericht entscheidet: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollte in der „Wahlarena“ der ARD auftreten. Dem WDR erscheint die Partei dafür aber nicht bedeutend genug. Das Verwaltungsgericht Köln sagt: Das geht in Ordnung.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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