Kolumne „Mein Urteil“ Was gilt für Boni, wenn Zielvorgaben verspätet kommen?

Kolumne „Mein Urteil“ Was gilt für Boni, wenn Zielvorgaben verspätet kommen?

Wenn der Arbeitgeber zu spät sagt, auf welche Ziele hingearbeitet werden soll – wie können sich Mitarbeiter dann sinnvoll daran orientieren? Damit hat sich auch das Landesarbeitsgericht in Köln befasst.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

Dein Kommentar:

[mwai_chat]