OVG: AfD rechtmäßig als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft

OVG: AfD rechtmäßig als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13