BGH: „Schäden durch Pandemien“ dürfen ausgeschlossen werden

BGH:

Eine Reiseversicherung hatte „Schäden durch Pandemien“ von ihren Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband findet diese Formulierung missverständlich und klagte. Von Alena Lagmöller.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13