Prüfung von Programmvielfalt: Richter fällen folgenreiches Urteil zum ÖRR

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefällt, das neue Maßstäbe setzt: Gerichte können die gebotene Programmvielfalt fortan prüfen. Eine Frau aus Bayern hatte gegen den Rundfunkbeitrag geklagt.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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