Gesetzesänderung geplant: Hessen setzt dem Denkmalschutz Grenzen

Das hessische Denkmalschutzgesetz soll bürgerfreundlicher werden. Künftig wird stärker berücksichtigt, ob der Erhalt eines Denkmals dem Eigentümer finanziell zuzumuten ist.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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