Urteil: Kaffeeholen im Betrieb nur in Ausnahmen unfallversichert

Urteil: Kaffeeholen im Betrieb nur in Ausnahmen unfallversichert

Wer sich beim Holen eines Kaffees im Betrieb verletzt, ist grundsätzlich erst einmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13