EuGH stärkt Datenschutz: Pseudonymisierung allein reicht nicht immer

EuGH stärkt Datenschutz: Pseudonymisierung allein reicht nicht immer

Der EuGH hat präzisiert, wann pseudonymisierte Daten als personenbezogen gelten. Er hob ein Urteil auf, das Kontrollbefugnisse der Aufsicht eingeschränkt hatte.

Zitat-Quelle: heise

Dein Kommentar:

[mwai_chat]