EuGH: Schmerzensgeld nach Datenpanne auch ohne materiellen Schaden möglich

EuGH: Schmerzensgeld nach Datenpanne auch ohne materiellen Schaden möglich

Nach Datenschutzverstoß durch eine Bank: Ein Bewerber hat laut EuGH ein Recht auf Entschädigung bei einem Datenleck auch ohne konkreten materiellen Schaden.

Zitat-Quelle: heise

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