Urteil im Fall Volz: Katholischer Träger darf Abtreibungen verbieten

Der Fall des Lippstädter Gynäkologen Joachim Volz schlug hohe Wellen. Am Freitag entschied das Arbeitsgericht, dass ihm sein Arbeitgeber per Weisung verbieten kann, Abtreibungen vorzunehmen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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