Kolumne „Mein Urteil“: Wer zahlt, wenn ich krank aus dem Sommerurlaub zurückkomme?

Rafting, Surfen, Klettern: Riskante Freizeitaktivitäten im Urlaub können zu Verletzungen führen. Wann Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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