Schülerin hat keinen Anspruch auf tägliches Fleisch- oder Fischgericht

Schülerin hat keinen Anspruch auf tägliches Fleisch- oder Fischgericht

Eine Ganztagsschule in Konstanz serviert an drei Wochentagen vegetarische oder vegane Gerichte. Die Eltern einer Schülerin argumentierten, ihr drohe dadurch Mangelernährung oder eine Nahrungsmittelunverträglichkeit. Mit ihrer Beschwerde scheiterten sie vor Gericht.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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