BGH: Erfolgshonorar nur für angetretenen Auslandsstudienplatz

BGH: Erfolgshonorar nur für angetretenen Auslandsstudienplatz

Wenn die Abiturnote nicht für ein Medizinstudium in Deutschland reicht, helfen Vermittlungsagenturen, einen Studienplatz im Ausland zu bekommen. Der BGH hat das Geschäftsmodell jetzt überprüft. Von E. Hyseni.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13