Schottergärten: Wenn der Landkreis den neuen Garten bezahlt

Schottergärten: Wenn der Landkreis den neuen Garten bezahlt

Schottergärten gelten nicht nur als „Gärten des Grauens“, sie sind in vielen Bundesländern inzwischen sogar verboten. Ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen setzt auf Service anstatt auf Strafen. Von Katharina Spreier.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13